Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen
Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.
Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr
Ein Fall für den Staatsanwalt
Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft festgestellt hat, es seien "Mängel bei der Bestellung und Zweifel an der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen Gutachters (..) hervorgetreten", ein Umstand, der nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche zweifelhaften "Entscheidungsfindungen" zu bekämpfen.
Ausführliche Analyse des VA-Bescheids auf www.aktion21.at
Dr. Monika Rösler, Verein Freunde des Augartens, Tel. 0664 505 58 72
Herta Wessely, Verein Aktion 21 - Pro Bürgerbeteiligung, Tel. 0676 303 97 99
Markus Landerer, Verein Initiative Denkmalschutz, Tel. 0699 1024 4216
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